Datenschutzerklärung Videoüberwachung

Datenschutzerklärung Videoüberwachung bei BodyLab

v1.0 / Gültig ab: 23. August 2023

BodyLab Gmbh, Albulastrasse 50, 8048 Zürich (nachfolgend «BodyLab») verwendet in den allgemein zugänglichen Praxisräumlichkeiten ein Videoüberwachungssystem («System»). In den jeweiligen individuellen Behandlungsräumlichkeiten werden keine Aufnahmen aufgezeichnet. So entstehen keine kompromittierenden Aufnahmen unserer Patienten. 

Die in den Aufnahmen des Systems unserer Räumlichkeiten durch das System erstellten personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um den Schutz von Personen und Eigentum vor möglichen Angriffen, Diebstahl, Raub, Schäden, Vandalismus und ähnlichen Straftaten zu gewährleisten und dienen zudem dem Zweck des Brandschutzes, der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Verfolgung unserer rechtmässigen Interessen durch die Sammlung von Beweismitteln und für weitere organisatorische Erfordernisse.

Die gesammelten Aufnahmen werden nicht zum Zwecke der Kontrolle der von Arbeitnehmern ausgeübten Aktivitäten verwendet, mit Ausnahme der Aufdeckung von rechtswidrigem oder betrügerischem Verhalten, das mit strafrechtlichen Folgen geahndet wird. Allgemein haben wir das System so eingerichtet, dass die Datenerhebung und -verarbeitung möglichst minimiert wird und somit potenzielle Risiken für betroffene Personen möglichst gering sind. So erheben wir beispielsweise durch den Einsatz des Systems keinerlei statistische Daten von Besuchern, auch nicht in anonymisierter Form.

Die Aufnahmen werden sowohl während der normalen Öffnungszeiten wie auch nach Betriebsschluss und während der Zeit, in welcher die Räumlichkeiten leer sind, zwecks vorgängig erwähnten Gründen angefertigt.

Die Daten werden ausschliesslich auf elektronischem Wege von der Geschäftsleitung von BodyLab eingesehen und im Bedarfsfall verarbeitet. 

Für die Videoüberwachung setzen wir die Software des Dienstleisters Ubiquiti Networks ein. Die Daten werden physisch auf internen Servern von BodyLab gespeichert, die nur mittels VPN oder App mittels Zweifaktor-Authentifizierung zugänglich sind.

Die Aufnahmen der Videoüberwachung werden maximal 72 Stunden aufbewahrt und danach gelöscht, es sei denn, diese werden für besondere Erfordernisse im Zusammenhang mit Ermittlungstätigkeiten oder andere Erfordernisse gesetzlich vorgeschriebene oder zulässige Tätigkeiten wie für die Arbeit von Polizei oder Justiz benötigt. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte offengelegt oder mitgeteilt, mit Ausnahme der oben genannten Notwendigkeiten.

Über die Überwachung unserer Praxisräumlichkeiten informieren entsprechende Schilder mit kurzen Hinweisen am Eingang sowie im Empfangsbereich rechtsgültig.

Es gelten die in den Datenschutzgesetzen vorgesehenen Persönlichkeitsrechte für betroffene Personen. Über Ihre diesbezüglichen Rechte informiert unsere Datenschutzerklärung.