Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BodyLab GmbH

Geltungsbereich, Anwendbarkeit und Formvorschriften

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der BodyLab GmbH, Albulastrasse 50, 8048 Zürich, T +41 44 543 03 03, www.bodylab.ch (im Folgenden «BodyLab») und ihren Patienten. Die Geltung anderer AGB wird – auch ohne expliziten Widerspruch – ausgeschlossen. Diese AGB dürfen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung durch BodyLab geändert werden.

Änderungen werden den Patienten mittels Aushang im Empfangs-/Wartebereich von BodyLab sowie durch ChangeLog auf unserer Website unter www.bodylab.ch/agb mitgeteilt. Die Vorankündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage.

Der Patient hat Änderungen an den AGB aus technischen und betrieblichen Gründen zu akzeptieren, sofern für den Patienten vorteilhaft oder mit bloss vernachlässigbarer Leistungsminderung verbunden. Auf jeden Fall zulässig  sind Änderungen, die infolge gesetzlicher Vorgaben oder gerichtlicher Anordnungen erforderlich werden.

Die AGB bilden integralen Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses von BodyLab mit Patienten. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich.

Grundversicherung (Physiotherapie auf ärztliche Verordnung)

In der Grundversicherung akzeptiert der Patient eine Rechnungsstellung der physiotherapeutischen Behandlungen (auf ärztliche Verordnung) auf Papier oder elektronisch im Tiers Payant (Rechnungsstellung direkt an die Krankenkasse / Unfallversicherung).

Im gesicherten Patientenportal der Ärztekasse wird eine Rechnungskopie als PDF-Dokument deponiert, welche nur für den Patienten einsehbar ist. Für jede Rechnung erhält der Patient an die BodyLab mitgeteilte E-Mail-Adresse per E-Mail von der Ärztekasse die Mitteilung, dass die Rechnung abrufbereit ist, zusammen mit einem individuellen, nur für diese einzelne Rechnung gültigen Link zum Patientenportal der Ärztekasse. Mittels diesem Link und der persönlichen Versichertenkarten-Nummer ist diese Rechnung für den Patienten während mindestens 3 Monaten online einsehbar und kann dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Für das Patientenportal der Ärztekasse gelten separat deren eigene rechtliche Bestimmungen gemäss aktuell gültigen Angaben der Ärztekasse (vgl. www.aerztekasse.ch), insbesondere bzgl. Datenschutz: www.aerztekasse.ch/datenschutzerklaerung/.

Damit der Patient Meldungen über seine Rechnungen erhält, muss er BodyLab seine jeweils aktuelle E-Mail-Adresse bzw. Änderungen seiner E-Mail-Adresse mitteilen.

Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin (Osteopathie und Massage) / Selbstzahler

Der Patient ist einverstanden, dass sämtliche Rechnungen direkt an ihn aus- und zugestellt werden. Sofern der Patient über eine Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin verfügt, werden Rechnungen für Osteopathie- und Massage-Dienstleistungen unterschiedlich je nach Versicherung, gewähltem Versicherungsmodell und Bedingungen gemäss individueller Versicherungspolice von der Versicherung an den Patienten rückvergütet. Unfallversicherungen beteiligen sich teilweise bei der Kostenübernahme. Der Patient muss die Höhe einer allfälligen Kostenübernahme selbst bei seiner zuständigen Versicherung abklären. Für die Rückerstattung sendet der Patient die bezahlten Rechnungen seiner zuständigen Versicherung ein.

Honorar, Konditionen und Tarife

Als Richtwert für Behandlungen gilt die jeweils gültige Version des Tarifindexes. Die Preisangaben auf www.bodylab.ch oder in Prospekten sind unverbindlich. Tarif- und Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

Der Patient ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen BodyLab mit der geschuldeten Vergütung zu verrechnen.

Zahlungsverzug

Kommt der Patient seiner Zahlungspflicht innert der gesetzten Zahlungsfrist nicht nach bzw. verzichtet auf begründeten Einwand, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. BodyLab kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Patient trägt die Kosten des Zahlungsverzugs. Details zu den Gebühren bei Zahlungsverzug finden sich unter folgendem Link: www.aerztekasse.ch/de/patienteninfo/ faq/

Terminvereinbarung, Verhinderung, Absage und nicht Erscheinen

Der Patient kann Termine telefonisch oder online über die Website von BodyLab vereinbaren. Der Patient ist verantwortlich für die Einhaltung des Termins. BodyLab nutzt das Online-Tool OneDoc für die Terminbewirtschaftung, welches auch für die Online-Buchung in der Website von BodyLab eingebunden ist. Bei einer Terminbuchung erhält der Patient in der Regel ein Bestätigungsmail mit dem Termin. Hat der Patient eine Mobile-Rufnummer hinterlegt, erhält der Patient vor dem Termin eine Reminder-SMS auf diese Mobile-Rufnummer. Der Patient ist für die Erreichbarkeit via E-Mail und/oder SMS verantwortlich, die technischen Voraussetzungen liegen nicht im Einflussbereich von BodyLab.

Behandlungstermine müssen vom Patienten mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, ansonsten wird der verpasste Behandlungstermin als unentschuldigte Absenz fakturiert und in Rechnung gestellt (diese Kosten werden von den Versicherungen nicht übernommen und gehen ganz zu  Lasten des Patienten). Eine Absage am Wochenende ist nicht möglich.

Bei Verhinderung des zuständigen Therapeuten (bspw. Krankheitsfall) ist BodyLab berechtigt, Behandlungen und Therapiesitzungen abzusagen oder den Termin zu verschieben. BodyLab ist darum bemüht, den Patienten möglichst frühzeitig zu informieren. Eine Haftung für allfällige dem Patienten in Zusammenhang mit dem Behandlungstermin entstandene Kosten (z.B. Reisekosten) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Haftung

Alle behandelnden Therapeuten von BodyLab verfügen über fachliche Diplome in den von ihnen erbrachten Therapie-Gebieten. Sie alle behandeln immer nach bestem Wissen und gemäss individueller fachlicher Qualifikation. Jegliche Haftungsansprüche nach einer physiotherapeutischen oder osteopathischen Behandlung sowie nach einer medizinischen Massage-Behandlung werden abgelehnt.

Ansprüche seitens des Patienten auf entgangenen Gewinn oder Folgekosten sonstiger Art, auch bspw. aufgrund missverstandener Terminabsprachen, sind stets ausgeschlossen.

Datenschutz

BodyLab und alle angegliederten Angestellten unterliegen der medizinischen Schweigepflicht.

Der Patient erteilt BodyLab die Erlaubnis, die notwendigen Patientendaten sowohl an die rechnungsstellende Ärztekasse / Mediport als auch an die mit einem allfälligen Inkasso beauftragten Institutionen sowie an die zuständigen staatlichen Instanzen weiterzuleiten. Inkassofirmen, Betreibungsamt, Friedensrichteramt und zuständige Gerichte erhalten nur Daten, welche keine Rückschlüsse auf die konkrete medizinische Behandlung ermöglichen (Adressdaten, Gesamtbetrag der Rechnung).

Der Patient erklärt sich einverstanden, dass der Behandelnde oder andere Mitarbeiter von BodyLab die Krankenakte des Patienten in elektronischer Form führen darf oder führen lassen darf, auch durch Dritte, insbesondere bspw. im Rahmen einer Cloud-Lösung oder mittels Software-as-a-Service. Der Patient ist zudem einverstanden mit dem Einsatz von anderen Tools, wie bspw. Planungstools, welche die Terminfindung und -planung erleichtern. Die Bestimmungen gemäss Schweizer Datenschutzgesetz werden eingehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Daten finden sich unter folgendem Link: www.bodylab.ch/datenschutzerklaerung

Kommunikation

BodyLab nutzt als Informationswege für generelle sowie individuelle Mitteilungen mit Kunden, Patienten und Partnern Telefon, Fax, Post, E-Mail und SMS. Unverschlüsselte E-Mails können unter Umständen von Dritten gelesen und manipuliert werden, worauf BodyLab keinen Einfluss hat und deshalb für Missbrauch durch Dritte nicht behaftet werden kann. Ohne anderslautende Rückmeldung geht BodyLab davon aus, dass Kunden, Patienten und Partner dem unverschlüsselten E-Mail-Verkehr von nicht- datenschutzrelevanten Informationen zustimmen.

BodyLab kommuniziert von sich aus und initial keine personen- oder datenschutzsensitiven Informationen von Kunden und Patienten via E-Mail an Dritte weiter. Sofern Kunde oder Patient medizinisch relevante vertrauliche Daten per E-Mail an BodyLab sendet, geht BodyLab damit vom Einverständnis des Absenders aus, diese Informationen an den gemäss dem Abschnitt «Datenschutz» eingeschränkten Personenkreis per E-Mail weiter zu kommunizieren. Ansonsten wird BodyLab sämtliche personen- relevanten und medizinischen Informationen lediglich auf dem schriftlichen Postweg und mit vorgängig eingeholtem Einverständnis von Kunde oder Patient an Dritte (gemäss «Datenschutz» eingeschränkten Personenkreis) weiter kommunizieren.

Schlussbestimmungen

Alle Verträge zwischen BodyLab und dem Patienten unterstehen Schweizer Recht. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte, Gerichtsstand ist Zürich.

Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt jene rechtlich durchführbare Bestimmung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.

Der Patient ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung von BodyLab irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag zu übertragen.

Der rechtsverbindliche Wortlaut dieser AGB bestimmt sich nur nach der deutschsprachigen Version. Alle Versionen in anderen, als der deutschen Sprache, werden lediglich zum besseren Verständnis für Patienten von BodyLab erstellt; die Inhalte dieser anderen Sprachversionen entfalten aber keinerlei Rechtswirkung.

Die AGB von BodyLab können hier als File heruntergeladen werden:

Zürich, 15. März 2023, BodyLab GmbH

ChangeLog

ChangeLog

03.02.2023: Änderungen mit Inkrafttreten auf 15.03.2023

unter «Schlussbestimmungen»

Abs. 4 neu:

Der rechtsverbindliche Wortlaut dieser AGB bestimmt sich nur nach der deutschsprachigen Version. Alle Versionen in anderen, als der deutschen Sprache, werden lediglich zum besseren Verständnis für Patienten von BodyLab erstellt; die Inhalte dieser anderen Sprachversionen entfalten aber keinerlei Rechtswirkung.

Typ: Ergänzung

Datum

Zürich, 15. März 2023, BodyLab GmbH

Typ: Datumsaktualisierung auf Inkrafttreten

13.06.2022: Änderungen mit Inkrafttreten auf 15.07.2022

unter «Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin (Osteopathie und Massage) / Selbstzahler»

Der Patient ist einverstanden, dass sämtliche Rechnungen direkt an ihn aus- und zugestellt werden. Sofern der Patient über eine Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin verfügt, werden Rechnungen für Osteopathie- und Massage-Dienstleistungen unterschiedlich je nach Versicherung, gewähltem Versicherungsmodell und Bedingungen gemäss individueller Versicherungspolice von der Versicherung an den Patienten rückvergütet. Unfallversicherungen beteiligen sich teilweise bei der Kostenübernahme. Der Patient muss die Höhe einer allfälligen Kostenübernahme selbst bei seiner zuständigen Versicherung abklären. Für die Rückerstattung sendet der Patient die bezahlten Rechnungen seiner zuständigen Versicherung ein.

Typ: Umformulierung/Änderung/Ergänzung

unter «Verhinderung, Absage und Nichterscheinen»

Titel neu: «Terminvereinbarung, Verhinderung, Absage und Nichterscheinen»

Typ: Änderung/Ergänzung

Abs. 1 neu:

Der Patient kann Termine telefonisch oder online über die Website von BodyLab vereinbaren. Der Patient ist verantwortlich für die Einhaltung des Termins. BodyLab nutzt das Online-Tool OneDoc für die Terminbewirtschaftung, welches auch für die Online-Buchung in der Website von BodyLab eingebunden ist. Bei einer Terminbuchung erhält der Patient in der Regel ein Bestätigungsmail mit dem Termin. Hat der Patient eine Mobile-Rufnummer hinterlegt, erhält der Patient vor dem Termin eine Reminder-SMS auf diese Mobile-Rufnummer. Der Patient ist für die Erreichbarkeit via E-Mail und/oder SMS verantwortlich, die technischen Voraussetzungen liegen nicht im Einflussbereich von BodyLab.

Typ: Ergänzung

Unter «Kommunikation»

Abs. 1, Satz 1:

BodyLab nutzt als Informationswege für generelle sowie individuelle Mitteilungen mit Kunden, Patienten und Partnern Telefon, Fax, Post, E-Mail und SMS.

Typ: Änderung/Ergänzung

Datum

Zürich, 15. Juli 2022, BodyLab GmbH

Typ: Datumsaktualisierung auf Inkrafttreten

29.06.2021: Änderungen mit Inkrafttreten auf 01.08.2021

unter «Datenschutz»

Der Patient erklärt sich einverstanden, dass der Behandelnde oder andere Mitarbeiter von BodyLab die Krankenakte des Patienten in elektronischer Form führen darf oder führen lassen darf, auch durch Dritte, insbesondere bspw. im Rahmen einer Cloud-Lösung oder mittels Software-as-a-Service. Der Patient ist zudem einverstanden mit dem Einsatz von anderen Tools, wie bspw. Planungstools, welche die Terminfindung und -planung erleichtern. Die Bestimmungen gemäss Schweizer Datenschutzgesetz werden eingehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Daten finden sich unter folgendem Link:

www.bodylab.ch/datenschutzerklaerung

Typ: Ergänzung

Datum

Zürich, 01. August 2021, H&S BodyLab GmbH

Typ: Datumsaktualisierung auf Inkrafttreten

16.11.2020: Änderungen mit Inkrafttreten von 01.01.2020

unter «Geltungsbereich, Anwendbarkeit und Formvorschriften»

Änderungen werden den Patienten mittels Aushang im Empfangs-/Wartebereich von BodyLab sowie durch ChangeLog auf unserer Website unter www.bodylab.ch/agb mitgeteilt. Die Vorankündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage.

Der Patient hat Änderungen an den AGB aus technischen und betrieblichen Gründen zu akzeptieren, sofern für den Patienten vorteilhaft oder mit bloss vernachlässigbarer Leistungsminderung verbunden. Auf jeden Fall zulässig  sind Änderungen, die infolge gesetzlicher Vorgaben oder gerichtlicher Anordnungen erforderlich werden.

Typ: Ergänzung

unter «Grundversicherung (Physiotherapie auf ärztliche Verordnung)»

Im gesicherten Patientenportal der Ärztekasse wird eine Rechnungskopie als PDF-Dokument deponiert, welche nur für den Patienten einsehbar ist. Für jede Rechnung erhält der Patient an die BodyLab mitgeteilte E-Mail-Adresse per E-Mail von der Ärztekasse die Mitteilung, dass die Rechnung abrufbereit ist, zusammen mit einem individuellen, nur für diese einzelne Rechnung gültigen Link zum Patientenportal der Ärztekasse. Mittels diesem Link und der persönlichen Versichertenkarten-Nummer ist diese Rechnung für den Patienten während mindestens 3 Monaten online einsehbar und kann dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Für das Patientenportal der Ärztekasse gelten separat deren eigene rechtliche Bestimmungen gemäss aktuell gültigen Angaben der Ärztekasse (vgl. www.aerztekasse.ch), insbesondere bzgl. Datenschutz: www.aerztekasse.ch/datenschutzerklaerung/.

Damit der Patient Meldungen über seine Rechnungen erhält, muss er BodyLab seine jeweils aktuelle E-Mail-Adresse bzw. Änderungen seiner E-Mail-Adresse mitteilen.

Typ: Ergänzung

unter «Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin (Osteopathie und Massage)»

Titelergänzung: Selbstzahler

Typ: Titelanpassung (Ergänzung)

unter «Zahlungsverzug»

(…) unter folgendem Link: www.aerztekasse.ch/de/patienteninfo/ faq

Typ: Link-Aktualisierung

unter «Haftung»

Ansprüche seitens des Patienten auf entgangenen Gewinn oder Folgekosten sonstiger Art, auch bspw. aufgrund missverstandener Terminabsprachen, sind stets ausgeschlossen.

Typ: Ergänzung

Datum

Zürich, 01. Januar 2021, H&S BodyLab GmbH

Typ: Datumsaktualisierung auf Inkrafttreten